Kinder & Jugendschutzkonzept der Gemeinde Kloster Lehnin
Gemäß den rechtlichen Bestimmungen des § 8a des SGB VIII ist die Gemeinde Kloster Lehnin als Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen verpflichtet ein Gesamtkonzept zum Kinderschutz zu erstellen. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgte zusammen mit den Ansprechpartnern für präventiven Kinderschutz der Einrichtungen sowie der insoweit erfahrenen Fachkraft Kinderschutz Frau Krüsmann. Wir alle haben einen Schutzauftrag für die Kinder und Jugendlichen, die wir in unseren Einrichtungen begleiten.
Der § 8a des SGB VIII verpflichtet Fachkräfte bei der Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung aktiv zu werden. Der Kinderschutz ist dabei nicht von der Fachkraft alleine umzusetzen, sondern im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.
Das Kinderschutzkonzept bietet Handlungssicherheit für Fachkräfte und Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen, für Kinder und ihre Eltern und allen anderen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.