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Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für Ihr Wohnungseigentum

Die ILB fördert die Bildung selbst genutzten Wohneigentums in Innenstädten mit
zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.

 

Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Des
Weiteren sollen die Innenstädte gestärkt, eine sozial stabile Bewohnerstruktur
erhalten oder gebildet werden sowie familien- und altersgerechte Wohnformen
geschaffen werden.

Wer wird gefördert?
Die ILB fördert Personen und Haushalte, die Wohnungen in innerstädtischen
Quartieren zur Selbstnutzung erwerben oder bauen.


Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören
• das (künftige) Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
• eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent bzw. 10 Prozent
• die Einhaltung von Einkommensgrenzen.


Die Einkommensgrenzen gelten für den Zeitraum der letzten zwei Kalenderjahre
vor Antragseingang. Sie bemessen sich nach den positiven Einkünften des
Steuerrechts. Das Einkommen weisen Sie mit den Einkommenssteuerbescheiden
nach. Wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, erhalten Sie
einen zusätzlichen Zuschuss.

Was wird gefördert?
Die ILB fördert folgende Projekte:
• den Erwerb von Wohnungen; dabei sollen die Kosten für die Modernisierung
und Instandsetzung mindestens 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen
• den Ausbau, Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
• den Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
• die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung.

Darüber hinaus können Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen berücksichtigt werden. Alle Projekte sind an eine vorgegebene Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst
• innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
• "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung", wenn sich diese in Städten der regionalen Wachstumskerne, in Stadtumbaustädten, Ober- bzw. Mittelzentren oder innerhalb der Anlage 3 dieser Förderrichtlinie befinden.

 

Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzung auf dem ILBVordruck
"Städtebauliche Stellungnahme".

 

Wenn Sie als Investor Wohneigentum begründen und an Selbstnutzer verkaufen
wollen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Anschubfinanzierung.

 

Wie wird gefördert?
Die ILB fördert den Bau und Erwerb mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Neben der Grundförderung für jeden Bauherren können Sie eine Zusatzförderung
für
• Projekte im Bestand
• Kinder und Schwerbehinderte
• die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
• die Schaffung einer zweiten Wohnung
• Mehraufwand bei besonderen Energie einsparenden Projekten
• denkmalpflegerischen Mehraufwand
• bodenarchäologischen Mehraufwand erhalten.

Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20
Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich.
Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von 2,00 % der Gesamtförderung
an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 % von der jeweiligen Restschuld des
Darlehens.
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren
wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 EUR.

 

Was ist noch zu beachten?
Die ILB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die
Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Finanzierungen der ILB
Ergänzend zur Landesförderung bieten wir Ihnen die zinsgünstigen Programme
der KfW an.

 

Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei der ILB. Den vollständig ausgefüllten
Antrag reichen Sie bei dieser Stelle ein. Sofern eine Förderung möglich ist,
unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Vertragsangebot.

 

Geltungsdauer
Diese Richtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2019.


Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB
unter 0331 660-1322.
Antragsverfahren
Kurzinformation
Wohnungsbau
Wohneigentum - Bildung durch Erwerb, Neubau und Ausbau
Wohneigentum - Bildung durch Erwerb, Neubau und Ausbau
Kurzinformation
Stand 01.2018

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reckahn

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