Verkehrsrechtliche Informationen
Veränderte Verkehrsführung in der Straße „Im Gang“, OT Göhlsdorf
Die Straße „Im Gang“ zwischen der „Lehniner Allee“ (L 861) und der „Triftstraße“ wurde mit Wirkung vom 14. Juni 2013 als Einbahnstraße ausgewiesen. Eine Zufahrt zur Straße „Im Gang“ ist jetzt nur noch über die „Triftstraße“ möglich, die Einfahrt von der „Lehniner Allee“ ist zukünftig verboten.
Tempo 30 in der „Alten Bliesendorfer Straße“, OT Göhlsdorf
Die „Alte Bliesendorfer Straße“ wurde am 14. Juni 2013 als Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ausgewiesen. Diese Regelung soll zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Steigerung der Wohnqualität beitragen.
Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin
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Mo, 17. Juli 2017