Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Waldstraße" im Ortsteil Prützke, Gemeinde Kloster Lehnin
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Waldstraße" im Ortsteil Prützke,Gemeinde Kloster Lehnin
hier: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Waldstraße“ im Ortsteil Prützke wurde am 25.03.2011 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. In der Gemeindevertretersitzung am 17.05.2011 wurde der Planentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren bestätigt. Im beigefügten Übersichtsplan ist der Planbereich dargestellt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgt eine zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die erste, die so genannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.05.2011 mit der öffentlichen Auslegung des Planvorentwurfs mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Aussagen in der Zeit:
vom 14.06.2011 bis einschließlich 30.06.2011
im Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, FB 3, Friedensstraße 3 in 14794 Kloster Lehnin, auf dem Flur vor dem Zimmer 2.09.
Es wird damit Gelegenheit gegeben, planerische Zielvorstellungen für das Plangebiet kennen zu lernen, zu erörtern und sich zu der vorgestellten Planung zu äußern.
In dieser Zeit kann der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Waldstraße" von jedermann eingesehen werden und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden.
Anregungen und Hinweis zu der Planung können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
montags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(nach telefonischer Vereinbarung unter 03382/ 730743 auch außerhalb dieser Zeiten)
Erläuterungen/ Planungsziele
Der Bebauungsplan wird in Übereinstimmung mit den Darstellungen des am 27.04.2007 in Kraft getretenen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kloster Lehnin entwickelt. Dementsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet zur Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in maximal zweigeschossiger Bauweise vorgesehen. Die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff sind im südlichen Teil des Bebauungsplangebietes geplant.
Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden nach Abwägung in die weitere Planung einfließen.
Kloster Lehnin, den 18.05.2011
gez. i.V.
Satzky
Bürgermeister
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