Kinder- und Jugendbeauftragter geplant
In Ergänzung der bisherigen Einwohnerbeteiligung beauftragte die Gemeindevertretung den Bürgermeister, einen Mitarbeiter der Verwaltung als Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen zu benennen.
Im Juni 2018 erweiterte der Landtag Brandenburg die Kommunalverfassung um den § 18a. Dieser regelt die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Es wird festgelegt, dass Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte haben. Zur Umsetzung dieses Zieles kann die Gemeindevertretung einen Beauftragten benennen.
Eine entsprechende Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung wurde bereits am 3.3.2020 beschlossen. Darin ist die Mitwirkung bzw. Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen geregelt.
Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung stellt 2021 in einer Publikation die Erfahrungen und einige Ansätze bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Sie zeigt, welche Vielfalt an Handlungsoptionen es gibt, um vor Ort Mitsprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen konkret zu gewährleisten.
Der neue Auftrag muss in der Einwohner-Beteiligungssatzung ergänzt werden. Dies wird zu Beginn der neuen Wahlperiode erfolgen.
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