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Gemeindevertretung lehnt Windpark in Rädel ab

Die Gemeindevertretung beauftragte in einer Sondersitzung die Gemeindeverwaltung im Genehmigungsverfahren für 5 Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Rädel das Einvernehmen zu versagen, da der Antrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht abschließend prüffähig ist. Der Ortsbeirat Rädel folgte zuvor ebenfalls der Empfehlung der Gemeindeverwaltung. Die Rädeler wollen das Projekt nicht. Der Teilplan Wind wurde vom Gericht aufgehoben. Das ermöglicht Betreibern Anträge zu stellen, ohne dass ein Windeignungsgebiet besteht. 

 

Auf einer ca. 40 ha großen privaten landwirtschaftlichen Nutzfläche südlich der Ortslage Rädel ist die Errichtung von WEA mit einer Gesamthöhe zw. 244 und 261 m und einer Leistung zw. 6,0 und 7,2 MW geplant. Das nächstgelegene Wohnhaus befindet sich ca. 1,1 km nordöstlich des geplanten Windparks. Die Zuwegung soll über die Ortslage Rädel / Hauptstraße und ab Buswendestelle in Richtung Süden über gemeindliche Feldwege erfolgen. 

 

Der geplante Windpark liegt an der Grenze zum Truppenübungsplatz. Sie wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche liegt im Außenbereich, der Flächennutzungsplan stellt landwirtschaftliche Fläche dar. Über die zur Erschließung notwendigen kommunalen Wegeflurstücke sind vertragliche Regelungen über die Wegenutzung, den erforderlichen Wegeausbau und zur Vorbereitung der notwendigen Baulasteintragungen zu treffen.

 

Eine negative Beeinflussung der landwirtschaftlichen Bodennutzung durch Zerschneidung (Wegebau) beim Bau der WEA ist zu befürchten. Aufgrund bereits jetzt ungünstiger Schlaggrößen und Zuschnitte kann die Bewirtschaftung durch die geplante WEA und ihre Zuwegungen weiter erschwert bzw. unrentabel werden, zumal die Flächen Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit des betroffenen, kleineren Landwirtschaftsbetriebes besitzen dürften.

 

Die Fläche überlagert sich mit einem großflächigen Waldgebiet. Es ist zu befürchten, dass das Errichten von WEA eine Gefahr für Vögel und Fledermäuse darstellt. Da die Fläche aufgrund ihrer abgeschiedenen Lage bisher relativ unbeeinflusst von Störungen durch Befahren, Begehen bzw. Erholungsnutzung ist, könnte die Erhöhung der menschlichen Aktivität zu Verhaltensänderung bei diesen Tieren führen oder sie aus ihrem Gebiet verdrängen. 

 

Es drängt sich zudem die Annahme auf, dass die Errichtung von WEA mit der Nutzung des Truppen-übungsplatzes Lehnin nicht vereinbar ist. 

 

Es ist nicht ersichtlich, wie die Gründe, die im Regionalplan zu einem Ausschluss der Fläche als Vorranggebiet Windenergienutzung geführt haben, mit dem vorliegenden Antrag ausgeräumt werden sollen. 

 

 

 

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Veröffentlichung

Di, 27. Februar 2024

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