Winterdienst in der Gemeinde Kloster Lehnin
Dringlichkeitsstufe W1
Hierzu gehören das Hauptverkehrsstraßennetz (Ortsdurchfahrten), Straßen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie wichtige Zufahrtsstraßen zu Schulen, Kitas, Feuerwehren und des weiteren besonders starke Steigungen/Gefahrenstellen.
- hier wird mit Ende des Schneefalls (in der Regel Schneehöhen ab 5cm) geräumt und abgestreut,
- bei Glätte erfolgt ein wiederkehrende Abstreuung mit Sand bzw. mit Granulat,
- in Gefahrenbereichen wie Kreuzungen oder starken Steigungen kann bei Bedarf mit Salz gestreut werden,
- in den Ortsdurchfahrten bei denen der Winterdienst durch den Kreis- und Landesstraßenbetrieb erfolgt, wird Erfahrungsgemäß bei Glätte immer mit Salz abgestreut
Die Straßen, welche von der Verwaltung mit W1 eingestuft wurden sind grundsätzlich als erstes vom Schnee zu räumen und abzustreuen.
Eine Übersicht der dazugehörigen Straßen nach Ortsteilen sortiert finden Sie hier!
Dringlichkeitsstufe W2
Hierzu gehören Anlieger- und Wohnstraßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen sowie Sammelstraßen.
- nach dem Räumen der Straßen mit der Dringlichkeitsstufe W1, erfolg dann die Räumung der Straßen mit der Dringlichkeitsstufe W2 (in der Regel bei Schneehöhen ab 5 cm)
- bei Glätte erfolgt eine Abstreuung in Gefahrenbereichen wie Kreuzungen und Steigungen mit Sand bzw. Granulat
Wenn die Straßen der Dringlichkeitsstufe W1 geräumt und abgestreut sind, kommen die Straßen der Dringlichkeitsstufe W2 an die Reihe. Hier wird ebenfalls geräumt und gestreut.
Eine Übersicht der dazugehörigen Straßen nach Ortsteilen sortiert finden Sie hier!
Dringlichkeitsstufe W3
Hierzu gehören Anlieger- und Wohnstraßen mit einem sehr geringem Verkehrsaufkommen sowie Nebenstraßen.
- nach dem Räumen und abstreuen der Straßen mit der Dringlichkeitsstufe W1 und W2 erfolgt eine Räumung (in der Regel bei Schneehöhen ab 10 cm) der Straßen mit der Dringlichkeitsstufe W3
- in den Gefahrenbereichen wie Kreuzungen und Steigungen wird falls notwendig einmal in der Wochen gestreut
- bei Glatteis wird in den Gefahrenbereichen (Kreuzungen/Steigungen) falls notwendig mehrmals in der Woche mit Sand abgestreut
Bei den Straßen der Dringlichkeitsstufe W3 wird nur geräumt, wenn die Schneedecke mindestens 10 cm hoch ist. Somit kann es durchaus der Fall sein, dass man diese Straßen nur einmal in der Woche schieben muss und nicht bei jedem Winterdiensteinsatz. Abgestreut werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe W3 nur bei Glättebildung z.B. bei Glatteisbildung, Blitzeis, festgefahrenem Schnee und an neuralgischen Punkten wie Kreuzungen. Der Streubereich an Kreuzungen ist so zu wählen, dass ein Fahrzeug gefahrlos anhalten kann. (ca. 25m vor der Kreuzung)
Eine Übersicht der dazugehörigen Straßen nach Ortsteilen sortiert finden Sie hier!
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