Photovoltaik-Anlage im ehemaligen Kiessandtagebau Prützke
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange folgte die Gemeindevertretung den Abwägungsvorschlägen zu den während der öffentlichen Auslegung und den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin hat mit Beschluss vom 23.02.2021 das Verfahren zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB eingeleitet. Die notwendige Flächennutzungsplanänderung wurde mit Bescheid vom 01.09.2023 des Landkreises Potsdam-Mittelmark genehmigt. Der Bebauungsplan wurde im sogenannten Regelverfahren aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 28 ha. Die Fläche befindet sich im Eigentum eines privaten Vorhabenträgers, der auf der Fläche eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten möchte.
Das Plangebiet liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Gemeinde Kloster Lehnin, ca. 750 m südlich des Ortsteils Prützke und der Bundesautobahn A2 sowie ca. 650 m östlich von Rotscherlinde.
Die Gemeinde Kloster Lehnin verfolgt mit der Planung das Ziel, die Erzeugung Erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen und gleichzeitig Tagebauflächen sinnvoll zu nutzen. Zudem sollen Altablagerungen beseitigt und noch vorhandene Rohstoffvorkommen später abgebaut werden können.
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