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Einhaltung der Niederschlagsentwässerungssatzung in der Gemeinde Kloster Lehnin

Leider ist festzustellen, dass immer noch Niederschlagswasser von Grundstücken direkt oder indirekt auf öffentliche Flächen abgeleitet wird. Nach der Satzung über die Entsorgung von Niederschlagswasser in der Gemeinde Kloster Lehnin vom 10.10.2006 (der genaue Satzungstext kann im Internet unter http://www.klosterlehnin.de/rechtsgrundlagen/anzeigen.php?id=4712 nachgelesen werden) muss das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert werden, jedenfalls nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Weitere säumige Grundstückseigentümer wurden jetzt (auch im OT Lehnin) erfasst und werden kurzfristig durch die Gemeindeverwaltung ein Aufforderungsschreiben erhalten. Das gilt zunächst für die Straßen:

  • Alte Michelsdorfer Straße,
  • Bahnhofstraße,
  • Beelitzer Straße,
  • Beethovenstraße,
  • Belziger Straße,
  • Emstaler Landstraße,
  • Gohlitzstraße,
  • Hasenkampstraße,
  • Hirsebergstrße,
  • Hohlweg,
  • Kaltenhausen.

Weitere Straßen im OT Lehnin folgen.

Die Ortsteile Michelsdorf, Rädel und Damsdorf (teilweise) sowie Göhlsdorf wurden wegen der größeren Oberflächenwasserprobleme bereits 2007/2008 überprüft.

 

Die örtliche Ordnungsbehörde wird ihre Erfassungen weiterhin komplettieren. Zuwiderhandlungen können aufgrund der Satzung mit einem Bußgeld von mindestens 5,00 € bis 5.000 € geahndet werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 04. November 2009

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