Neues Verfahren Lohnsteuerabzug bei Ehegatten
Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug
ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu
kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen.
Durch das sogenannte Faktorverfahren erreichen sie, dass bei jedem der Ehegatten die steuer-
entlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden - insbesondere
der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des
Splittingverfahren beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Der Vorteil bei der Anwendung dieses Verfahrens ist, dass bereits beim Lohnsteuerabzug und
nicht erst bei der Einkommensteuererklärung bei jedem Ehegatten die steuerrechtlichen Abzüge -
insbesondere der Grundfreibetrag berücksichtigt werden. Zudem können hohe Nachzahlungen
im Rahmen der späteren Einkommensteuerveranlagung vermieden werden, die bei der
Kombination III/V auftreten können.
Die Anwendung des Faktorverfahrens können Steuerpflichtige erreichen, indem sie nach Erhalt
der Lohnsteuerkarten für 2010 die Eintragung des Faktors beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Das Finanzamt ermittelt den entsprechenden Faktor.
Aber auch die bekannten Kombinationen der Steuerklassen II und V sowie IV und IV ohne Faktor
bleiben weiterhin möglich.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder wollen Sie sich den Faktor auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen
lassen möchten, können Sie den Termin am 17.11.2009 nutzen.
An diesem Tag führen 2 Mitarbeiter/innen des Finanzamtes Brandenburg in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin im OT Lehnin, Friedensstraße 3 eine Sprechstunde durch, in der sie die Lohnsteuerermäßigungen vornehmen lassen können.
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