Positiver Jahresabschluss 2021 von Gemeindevertretung genehmigt und Bürgermeister entlastet
Die Gemeindevertretung beschloss gemäß § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2021 der Gemeinde Kloster Lehnin und die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte in der Zeit vom 29.09. bis zum 10.11.2023. Aus der Prüfung ergaben sich keine Sachverhalte, die dem Beschluss der Gemeindevertretung über den geprüften Jahresabschluss 2021 entgegenstehen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen wird vom Kämmerer aufgestellt und nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt. Der Haushaltsplan 2021 wurde am 28.01.2020 von der Gemeindevertretung beschlossen.
In 2021 erhöhte sich der Finanzmittelbestand um ca. 4,13 Mio. auf rund 18,44 Mio. €. Die Bilanzsumme stieg 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 3,17 Mio. € auf 74,94 Mio. €. Das Vermögen der von der Gemeinde verwalteten Stiftung Erneuerbarer Energien betrug 2021 ca. 2,31 Mio. €.
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