Für Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer
Durch die bundesweite Grundsteuerreform könnte sich u.U. die Grundsteuer für Grundstückseigentümer*innen ändern. Auf Antrag der Fraktion „Freie Bürger für Kloster Lehnin“ wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, dass die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart in 2025 möglichst nicht die Summe von 2024 übersteigen. Im Jahr 2024 gilt der bisherige Steuersatz.
Die Verwaltung wurde gebeten, bis Oktober 2024 einen Vorschlag für eine geänderte Hebesatzsatzung in der Gemeindevertretung vorzulegen. Es soll auch für 2024 keine Erhöhung der Hebesätze A und B vorgenommen werden, um die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zu belasten.
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