Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf den kommunalen Friedhöfen in der Gemeinde Kloster Lehnin
Grundlage für die Prüfung von Grabmalen auf Standfestigkeit ist die Verordnung für die Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau - Berufsgenossenschaft. Gemäß § VSG 4.7 hat der Friedhofsträger sicherzustellen, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
Die Überprüfungen auf den kommunalen Friedhöfen der
Gemeinde Kloster Lehnin werden wie folgt durchgeführt:
OT Lehnin - Waldfriedhof am 26.10.2009, 08.00 -15.00 Uhr
Lindenfriedhof am 27.10.2009, 08.00 - 09.00 Uhr
Neuhäuser Friedhof am 27.10.2009, 9.15 -12.00 Uhr
OT Emstal - am 28.10.2009 , 08.00 - 12.00 Uhr
OT Damsdorf- am 29.10.2009, 08.00 -12.00 Uhr
OT Nahmitz - am 30.10.2009, 08.00 -12.00 Uhr
OT Michelsdorf - am 02.11.2009, 08.00 -12.00 Uhr
OT Prützke - am 03.11.2009, 08.00 - 12.00 Uhr
OT Grebs - am 04.11.2009, 08.00 - 12.00 Uhr
OT Netzen - am 05,11.2009, 08.00 -12.00 Uhr
OT Reckahn - Friedhof Kirche am 06.11.2009, 08.00-10.00 Uhr
Friedhof Feuerwehr am 06.11.2009, 10.00 -12.00 Uhr
Nicht standfeste Grabmale werden mit einem Aufkleber versehen und einer Aufforderung zur unverzüglichen Gefahrenbeseitigung aufgefordert.
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