Unerlaubtes Parken auf Grünflächen wird teurer
Grünstreifen an Straßen entwässern bei Starkregen und verschönern das Ortsbild. Je häufiger auf Grünstreifen geparkt wird, desto weniger können diese ihre ursprüngliche Funktion beibehalten. Bei Starkregen kann das Wasser nicht mehr versickern und überflutet Straßen. Auch aus diesem Grund darf hier nicht geparkt werden.
Die Notwendigkeit des Schutzes der Grünflächen hat auch der Gesetzgeber erkannt und diesen in der Änderung des Bußgeldkataloges vom 01.09.2023 verankert. Für die Sanktionierung des Parkens auf Grünflächen oder Verkehrsinseln ist nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro vorgesehen.
Geparkt werden darf an der rechten Fahrbahnseite, wenn die Restbreite der Fahrbahn mindestens 3,05 Meter beträgt. So wie das Auto auf dem Foto abgestellt wurde droht ein Bußgeld: Zum einen wird auf der Grünfläche geparkt. Zum anderen ist keine Restbreite von 3,05 Metern gegeben.
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