Verkehrssicherungspflicht in der Herbstzeit
Von Oktober bis Ende Februar dürfen wieder Hecken und Bäume beschnitten werden. Das Ordnungsamt der Gemeinde Kloster Lehnin bittet Anwohner*innen, sich auch genau die eigenen Gehwege, Gossen und Büsche anzuschauen. Ragt ein Baum oder Busch in den Gehweg oder die Fahrbahn, muss ein gefahrenfreier Zustand hergestellt werden. Also den Baum bis zu einer Höhe von 4,50 Metern freischneiden und die Hecke bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden. Dazu finden derzeit vermehrt Kontrollen durch das Ordnungsamt statt.
Leider findet sich nun auch häufiger Grünschnitt im Wald. Neben ganzen Haushaltsauflösungen, Wellasbest oder Toilettendeckel bedienen sich Umweltsünder dieser Methodik und schaden damit dem gesamten Ökosystem. Aus dem Abfall können giftige Stoffe ins Grundwasser gelangen und dieses verschmutzen. Einheimische Pflanzen werden verdrängt. Der Nährstoffhaushalt der Böden wird geschädigt. Geruchsbelästigungen entstehen für Anwohner*innen.
Dabei ist der Aufwand für eine ordnungsgemäße Entsorgung gering. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH Ansprechpartner und unter www.apm-niemegk.de oder der APM-Service-Nummer 03 38 43/ 30 678 erreichbar.
Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit einem hohen Bußgeld geahndet wird. Hinweise zu Verursachern nimmt das Kloster Lehniner Ordnungsamt unter Tel. 0 33 82/73 07 24 oder per E-Mail an sowie die Polizei entgegen.
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