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Grünes Licht für grüne Energie

Die Gemeindevertretung hat grünes Licht dafür gegebenen, das Verfahren zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern von Lehnin einzuleiten. Paragraph 12 der Gestaltungssatzung soll so geändert werden, dass Dachflächenphotovoltaikanlagen auf allen Gebäudedächern im Geltungsbereich ermöglicht werden. Flankierend soll die Gestaltung der Photovoltaikanlagen so geregelt werden, dass sie das Ortsbild möglichst wenig beeinträchtigen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die mit der Satzungsänderung in Zusammenhang stehenden Planungsleistungen auszuschreiben und einen Planungsauftrag auszulösen.

 

Bisher enthält die Gestaltungssatzung für den Ortskern Lehnins nur die Regelung, dass Anlagen zur Gewinnung von solarer Strahlungsenergie, d.h. Dachflächen- Photovoltaikanlagen nur ausnahmsweise und nur auf den straßenabgewandten Dachflächen zulässig sind. Dies bedeutet, dass für Gebäude auf der Straßen-Nordseite de facto keine PV-Anlagen möglich sind, da sich für PV-Anlagen meist nur die nach Süden - und damit zur Straße -orientierte Dachflächen eignen.

 

Aufgrund steigender Energiepreise denken aktuell viele Hauseigentümer über alternative Energiequellen nach, um sich unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen.

Der Gemeinde liegt ein aktueller Antrag einer Grundstückseigentümerin vor, die für ihr Gebäude in der Friedensstraße eine Dachflächen-PV-Anlage plant. Aufgrund der o.g. Regelung in der Gestaltungssatzung was dieses Vorhaben bisher nicht genehmigungsfähig.

 

Allerdings wird es auch künftig einige Einschränkungen geben: Aufgrund des Umgebungsschutzes um das ehem. Zisterzienserkloster (Denkmalrecht § 3 Abs. 2 BbgDenkSchG) ist es möglich, dass trotz Änderung der Gestaltungssatzung weiterhin Dachflächen- Photovoltaikanlagen nicht genehmigungsfähig bleiben. Dies kann vor allem Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Kloster und zur Klostermauer (insb. Bahnhofstr, Marktplatz, Kurfürstenstr.) betreffen.

 

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Veröffentlichung

Mo, 11. September 2023

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