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Wohneigentumsförderung für Brandenburger Haushalte 2009/2010

Mit der Wohneigentuminnenstadtrichtlinie stellte das Land Brandenburg im Jahr 2007 die Förderung von privaten Haushalten bei der Bildung von Wohneigentum erfolgreich auf nicht rückzahlbare Zuschüsse um. Durch die Konzentration auf Sanierungs-und Entwicklungsgebiete sowie Vorranggebiete konnte diese Förderung zudem einen wesentlichen Beitrag für die innerstädtische Entwicklung leisten.

Die Wohneigentumrichtlinie 2009 setzt diesen Weg nicht nur fort, mit ihr werden den Bauherren auch weitere Zusatzförderungen gewährt. Dadurch wird es möglich, Mehrkosten für besondere Energie einsparende Maßnahmen zu reduzieren. Auch dem denkmalpflegerischen Mehraufwand und bodenarchäologische  Anforderungen wird durch weitere Zuschüsse Rechnung getragen.

Die Förderung der behindertengerechten Anpassung von Wohneigentum wird künftig Bestandteil einer gemeinsamen Richtlinie für Mieter, Vermieter und Eigentümer sein.

Auf zahlreiche Nachforderungen sind wir vorbereitet. Nutzen Sie hierfür am besten die Servicefunktion im Internetauftritt der ILB. Selbstverständlich nehmen wir Ihre Wünsche auch telefonisch unter Tel.: 0331/660-1345 entgegen.

Investitionsbank des Landes Brandenburg

 

gez. Kristof Illner

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 01. September 2009

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