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Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan Baumhaus- Ferienhausanlage

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin beschloss die Abwägung der im Zuge der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Bebauungsplan „Baumhaus-Ferienanlage Zum Tiefen Eck 19a" als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den genannten B-Plan öffentlich bekannt zu machen.

Damit hat die Gemeindevertretung nach der Aufstellung des Bebauungsplans "Baumhaus-Ferienanlage Zum Tiefen Eck 19a" am 23.02.2021 nun einen weiteren Meilenstein für eine einzigartige Ferienhausanlage beschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist neben der Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Baumhaus-Ferienhausanlage die Sicherung des öffentlichen Seezugangs. Der Geltungsbereich umfasst ein Areal von 13.280 qm. Mit dem Bebauungsplan erfolgt die Ausweisung eines Sondergebiets für Erholung mit der Zweckbestimmung zur Errichtung von bis zu 20 Ferienhäusern als Baum- bzw. Stelzenhäuser einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Anlagen.

 

Die Erschließung erfolgt über die Straße „Zum Tiefen Eck“. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde.

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Veröffentlichung

Do, 22. Juni 2023

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