Aus der Arbeit des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen
Der Wintereinbruch vom Dezember 2008 bis in den Februar 2009 hatte für den Verband die Folge, dass die Krautungsarbeiten unterbrochen werden mussten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Mitarbeiter verlagerte sich zu den Freischneidearbeiten in den Gräben. So konnte hierin ein größerer Vorlauf erreicht werden.
Zur Verbandsversammlung konnten - trotz der Witterungsprobleme - über 1.500 km gekrautete Gräben abgerechnet werden. Dieses Ergebnis war durch gute Organisation; aber auch dadurch erreicht worden, dass zusätzliche geförderte Arbeitskräfte das Stammpersonal entlasteten. Insbesondere in den kommunalen Gewässern, die nur manuell bearbeitet werden, war der Einsatz dieser Mitarbeiter von hohem Wert.
Vom 20. April 2009 bis 20. Mai 2009 wurden die Gewässerschauen in den Mitgliedsgemeinden durchgeführt. Daraus resultierende, wichtige Erkenntnisse werden in dem Gewässerunterhaltungsplan 2009/2010 eingearbeitet.
Wie in den Jahren zuvor, werden Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts" realisiert. Dazu gehören in größerem Umfang die Erneuerung von Stauanlagen, weitere Projekte aus der AEP „Emster" und Gehölzneupflanzungen im Rahmen von Fällungen überständiger Bäume an Gewässern. Organisationsprobleme und Fördermodalitäten in diesem Programm haben etlichen Verbänden erhebliche Kopfschmerzen in 2009 bereitet, es bleibt zu hoffen, dass es demnächst reibungsloser verläuft.
Mit der Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes wurde es erforderlich, die geltende Satzung den neuen Bedingungen anzupassen. In der Verbandsversammlung vom 20. April 2009 wurde ein vom Vorstand erarbeiteter Entwurf, der sich an die Ausarbeitung des Landeswasserverbandstages anlehnte, diskutiert und wenig verändert beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landesumweltamtes Brandenburg hat die Aufgabe, diesen Entwurf zu prüfen und gegebenenfalls mit Hinweisen zur Veränderung zu versehen. Es bleibt abzuwarten, ob die Genehmigung erfolgt. Bis dahin gilt die jetzige Satzung. Diese Aufgabe steht vor allen Wasser- und Bodenverbänden des Landes Brandenburg.
Folge der Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes ist auch, dass ab Januar 2009 eine veränderte Mitgliederstruktur gilt. Neben den bisherigen Mitgliedsgemeinden sind der Bund, das Land und die Landkreise mit allen Grundstücken Mitglied. Die Grundsteuerbefreiung spielt keine Rolle mehr für die Mitgliedschaft, somit sind auch alle Privateigentümer solcher Grundstücke kein Mitglied des Verbandes. Ein jahrelanger Streitpunkt ist durch diese Regelung beseitigt.
Die neue Zuordnung birgt für die Mitglieder und für den Verband erhebliche Arbeit bei der Ermittlung der jeweiligen Eigentümer in sich. Diese wird auch in 2010 noch Klärung verlangen. Durch die mit Datum vom 08. Mai 2009 veröffentlichte „Verordnung zur Übertragung von Aufgaben des Wasserwirtschaftsamtes an die Gewässerunterhaltungsverbände" wurden kraft Gesetz zusätzliche Aufgaben auch an unseren Verband übertragen, hier auf dem investiven Sektor.
Grundlegende Aufgaben eines beauftragten Bauherrn, hier für das Landesumweltamt ist der Kernbereich der Überragung, die Finanzierung obliegt dem Land.
Die Kooperation mit Nachbarverbänden scheint aus unserer Sicht sinnvoll zu sein, zumal die Realisierung über Jahre gehen wird und erhebliche Summen umzusetzen sind.
Jorgas
Geschäftsführer
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Winterfestmachung bei den Ruderern am 16.11.2024
Sa, 16. November 2024
Eröffnung der 55. Session des LCV
Fr, 15. November 2024