Die Gemeinde Kloster Lehnin will Grundsteuereinnahmen stabil halten
Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg mussten bis zum 31. Januar 2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Auch wenn diese Frist nun verstrichen ist, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung weiter. Die Gemeinde empfiehlt dringend, dies nachzuholen.
Grund für die Neubewertung des Grundvermögens ist die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 10.04.2018. Die Übermittlung der Neubewertungen (Messbeträge) erfolgt an die Kommunen anschließend elektronisch.
Alle Kommunen im Land Brandenburg sind angehalten, die gesamten Grundsteuereinnahmen stabil zu halten, dass heißt der Gemeindehaushalt soll keine Mehr- oder Mindereinnahmen verbuchen.
Sollte sich das Grundsteueraufkommen in der Gemeinde Kloster Lehnin wegen der Neubewertung verändern, besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Hebesätze für die Grundsteuer A und B so anpasst, dass sich das Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert.
Mitte 2024 erwartet die Gemeinde einen entsprechenden Rücklauf des Datenbestandes vom Finanzamt, so dass dann eine Hebesatzanpassung in den gemeindlichen Gremien diskutiert werden könnte.
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