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Unnötigen Lärm vermeiden

Gutnachbarschaftliches Verhalten beugt in jedem Falle einem Streit vor

 

Aus verschiedenen Bereichen unserer Gemeinde gehen der örtlichen Ordnungsbehörde immer wieder Beschwerden von Bürgern ein, die sich durch übermäßigen Lärm, insbesondere in den Nachtzeiten, in ihrer Ruhe gestört fühlen. Die Gemeinde Kloster Lehnin bittet im Hinblick auf ein friedliches Miteinander und im Interesse guter Nachbarschaft nochmals um Beachtung folgender Bestimmungen:

  • Im Landes-Immissionsschutzgesetz für das Land Brandenburg ist die Nachtruhe generell auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgelegt worden. Während dieser Zeit sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Ausnahmen von dieser Regelung unterliegen strengen Vorgaben und können für private Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern, Grillfeste u.ä.), soweit sie Lärm verursachen, generell nicht zugelassen werden.
  • Gerade an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen gilt ein erhöhtes Ruhebedürfnis. Hier sind alle lärmenden Betätigungen grundsätzlich untersagt. Das Arbeiten mit Geräten wie Rasenmähern, Presslufthämmern, Trennschleifern, Sägen oder ähnlichen Maschinen darf an diesen Tagen nicht stattfinden.

Wenn sich jeder so verhält, wie er es selbst von seinem Nachbarn erwarten würde, ist meistens schon allen geholfen. Verstöße und Zuwiderhandlungen können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften geahndet werden.

 

 

gez.

Kreykenbohm

 

 

 

 

 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 21. Juli 2009

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