Für die Schiedsstelle der Gemeinde Kloster Lehnin werden Schiedspersonen gesucht
Die Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten. Die Schiedsstellen können in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten des täglichen Lebens, wegen vermögensrechtlicher Ansprüche, aber auch wegen Verletzung der persönlichen Ehre in Anspruch genommen werden. Auch in einigen Strafsachen ist vor Erhebung der Privatklage, also wenn die Staatsanwaltschaft nicht von sich tätig werden muss, stets der Sühneversuch bei den Schiedsstellen durchzuführen. Weitere Beispiele für die Tätigkeit der Schiedspersonen können dem anhängenden Beitrag entnommen werden.
Personen, die Interesse an der Tätigkeit als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann haben, richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31.05.2023 an die Gemeinde Kloster Lehnin, Der Bürgermeister, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin oder die E-Mail-Adresse . Ein tabellarischer Lebenslauf sollte der Bewerbung beigefügt werden.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
In der Gemeinde Kloster Lehnin ist eine Schiedsstelle eingerichtet. Für die Schiedsstelle sind 2 Schiedspersonen zu wählen, derzeit ist eine Schiedsperson aktiv.
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung gewählt und dann vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.
Bei der Wahl der Schiedspersonen ist grundsätzlich das Wohnortprinzip zu beachten, so dass nicht in das Amt berufen werden soll, wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. Die Schiedsperson muss ferner nach ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.
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