Jugendschöffen gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Kloster Lehnin Schöffen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde Kloster Lehnin wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über Erfahrungen verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöff*innen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich!
Interessenten richten ihre Bewerbung über das Formular an das Rathaus, z.H. Herrn Arnold, Zimmer 2.02, Tel. 03382/7307-21 bis zum 19.04.2023, E-Mail: .
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