Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2020
Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Jahre 2018 bis 2020 der Gemeinde Kloster Lehnin durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte im Zeitraum vom 18.08. bis zum 01.12.2022. Die Prüfung konnte ohne Verzögerung durchgeführt werden und fand in den Räumen der Gemeinde Kloster Lehnin statt.
Bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 wurde das Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes angewendet, welches der Gemeinde eine verkürzte Aufstellung ermöglichte. Der Jahresabschluss 2020 ist vollumfänglich erarbeitet worden.
Die Prüfung erfolgte gem. § 104 BbgKVerf, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Haushaltsplanes, so dass der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt und ob der Rechenschaftsbericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.
Positiv ist zu erwähnen, dass im Jahr 2020 trotz negativer Vorgaben und der Corona-Pandemie ein Gesamtüberschuss in Höhe von 2,35 Mio. Euro erwirtschaftet wurde.
Der hohe Gesamtüberschuss ist dabei auf stetig steigende Einnahmen aus Steuern und geringere Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zurückzuführen.
Dieser Gesamtüberschuss erhöht direkt die Rücklage aus Überschüssen und damit das Eigenkapital um 2,35 Mio. Euro.
Auf diesem Weg konnte die Gemeinde Kloster Lehnin ihr Eigenkapital ausgehend vom Jahr 2017 bis zum Jahr 2020 um insgesamt 5,63 Mio. Euro steigern. Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Kloster Lehnin ergab keine Beanstandungen, so dass das Rechnungsprüfungsamt der Gemeindevertretung die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters beschlossen hat.
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