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Land Brandenburg hebt Corona-Infektionsschutzverordnung zum 1. März auf

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Hintergrund der Entscheidung: Die Bundesregierung hat angekündigt, aufgrund der stabilen Infektionslage fast alle bundesweit geltenden Test- und Maskenpflichten nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz zum 1. März 2023 auszusetzen und damit enden zu lassen.

 

Lediglich die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen soll weiterhin bis zum 7. April 2023 gelten. Zudem bestehen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes Ansprüche auf Testung für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen nur noch bis einschließlich 28. Februar 2023. Die kostenlosen Bürgertests zum „Freitesten" waren bereits Mitte Januar abgeschafft worden.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, in Innenräumen, in denen sich viele Menschen aufhalten, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden. Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben.

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Veröffentlichung

Mi, 22. Februar 2023

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