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Brandgefahr durch Himmelslaternen

Nach dem Aufsteigen sog. Himmelslaternen sind in jüngster Vergangenheit im Land Brandenburg Brände durch herabstürzende und noch brennende Laternen verursacht worden.

 

Deshalb weist das brandenburgische Ministerium des Inneren darauf hin, dass von den Himmelslaternen Gefahr ausgehen kann. 

 

§ 11 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist demnach so auszulegen, dass im Falle besonderer  Gefahr erhöhender Umstände, wie zum Beispiel starker Wind oder erhöhte Waldbrandgefahr, die Verwendung von Himmelskörpern nicht zulässig ist.

 

Jeder Bürger sollte sich darüber im Klaren sein, welche Gefahren die schönen Partylaternen beinhalten. Niemand kann voraussagen, wohin die Laternen fliegen und wie lange sie brennen. Nicht vergessen sollte man dabei, dass für Schäden, die durch abstürzende Laternen entstehen, der Absender haftet.

 

Im Falle einer konkreten Gefahrenlage (beispielsweise : extreme Trockenheit, Waldbrandstufe IV, Sturm)  wird duch die örtliche Ordnungsbehörde ein konsequentes Einschreiten erfolgen. Zudem werden Verstöße gegen die Bestimmungen zum Aufsteigen von Himmelslaternen mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.

 

gez. Kreykenbohm

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Veröffentlichung

Lehnin
Mi, 24. Juni 2009

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