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Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar aufgehoben – geänderte Corona-Infektionsschutzverordnung gilt bis 7. März

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird bis einschließlich 7. März 2023 verlängert. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird dabei zum 2. Februar aufgehoben. Auch

der Berliner Senat wird die Maskenpflicht für den ÖPNV zum 2. Februar aufheben.

 

Bis einschließlich 1. Februar müssen in Brandenburg weiterhin alle Fahrgäste in Verkehrsmitteln des ÖPNV eine FFP2-Maske tragen (Ausnahmen u.a. für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen). Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist wie bisher eine OP-Maske ausreichend. Nach dem Ende dieser Maskenpflicht wird empfohlen, in den Verkehrsmitteln des ÖPNV freiwillig eine Maske zu tragen. Masken schützen vor Infektionen.

 

Weiterhin gelten nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes (§ 28b Absatz 1 IfSG) bundesweit u.a. eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. FFP2-Masken- und Testnachweispflichten gelten nach Bundesrecht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen.

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Veröffentlichung

Do, 12. Januar 2023

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