Ausbaupläne für Gehweg in der Rädeler Straße
Auslegung der Ausbauplanung für die Sanierung des Gehweges und Herstellung von Entwässerungsmulden im Bereich der Rädeler Straße 2 bis 41 im OT Michelsdorf.
Die Ausbaupläne liegen in der Zeit vom: 23.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 im Fachbereich 2 des Rathauses der Gemeinde Kloster Lehnin OT Lehnin, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin, Zimmer 2.08, während der Sprechzeiten
montags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags 09:00 Uhr -12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
donnerstags 07:30 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-16:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegung kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den ausgelegten Plänen schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich 2 des Rathauses der Gemeinde Kloster Lehnin vorbringen.
Da es bei Starkregenereignissen regelmäßig auf dem Fahrbahnkörper der Rädeler Straße zu ausgeprägter Pfützenbildung kommt, wurde eine geeignete Variante geplant, die das anfallende Niederschlagswasser fachgerecht auffängt. Aufgrund dieser Problematik ist vorgesehen die an der Straße angrenzenden Grün- und Nebenflächen umzubauen. Bedingt durch den schlechten Allgemeinzustand der Gehwege wird ein Teil im Zuge der Baumaßnahme erneuert.
Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere mögliche Varianten untersucht. Im Ergebnis wurde eine Variante favorisiert welche, nach Freigabe durch die gemeindlichen Gremien, weiter geplant wurde. Diese Variante beinhaltet folgende Baubereiche.
- Der nördliche Gehweg wird grundhaft mit einer durchgehenden Breite von 1,40 m und einer Oberflächenbefestigung mit Betonrechteckpflaster im Farbton hellbraun-nuanciert und die Si-cherheitsstreifen + Zufahrten im Farbton anthrazit, eingefasst von Beton-Tiefbordsteinen, neu errichtet.
- Vom Knotenpunkt Chausseestraße ausgehend wird südlich, parallel zur Fahrbahn ein 1,10 m breiter und 36,0 m langer Gehweg (Farbton wie vor) hergestellt, um eine gefahrlosere Querung der Straße zu ermöglichen.
- Um das Gemeindezentrum vom dahinterliegenden Parkplatz zu erreichen, wird ein 1,20 m brei-ter und barrierefreier Gehweg an den bestehenden Gehweg angeschlossen. Die angrenzen-den Grünflächen im Norden werden zu Mulden umgestaltet.
- Der südliche Gehweg wird komplett entfernt. Der sich dadurch ergebende Freiraum wird für die Herstellung von Versickerungsmulden genutzt.
- Um das Niederschlagswasser in die Mulden leiten zu können, werden die fahrbahnbegleiten-den Betonhochbordsteine entfernt.
- Um die Fahrbahnränder durch den Entfall der Hochborde nicht zu schwächen, werden entlang der Fahrbahnkante Beton-Tiefbordsteine und abschnittsweise Beton-Hochbordsteine auf Lü-cke gesetzt, die mit ihrer Rückenstütze die Randbereiche zusätzlich unterstützen.
- Im Bereich der Zufahrten wird der Tiefbordsteine auf einen Auftritt von 3 cm angehoben. Die Fahrbahn bleibt weitestgehend unangetastet.
- Für die Herstellung der Zufahrten und Zuwegungen werden die Mulden in diesen Bereichen unterbrochen.
- Im Bereich des Dorfplatzes (Rädeler Straße 2 bis 8) ist es aufgrund des mangelnden Freiraums nicht möglich Mulden herzustellen. Das Niederschlagswasser wird in diesem Bereich mittels neu hergestellter Straßenabläufe am nördlichen Fahrbahnrand aufgenommen. Die Straßenab-läufe sind an Füllkörperrigolen angeschlossen, die im Bereich des Platzes zwischen den Bäumen positioniert werden.
- Die Fahrbahneinengung gegenüber der Einmündung in die Kurze Straße wird entfernt und durch eine Oberflächenbefestigung aus Asphalt wieder befahrbar gemacht.
Im Zuge der Baumaßnahme wird es erforderlich, dass verschiedene Medien umverlegt werden. Dies erfolgt in Absprache mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme werden nach derzeitigem Stand auf 455.000 € brutto geschätzt.
Da in der Rädeler Straße bereits Gehwege und Straßenentwässerung vorhanden sind und diese erneuert, erweitert sowie verbessert werden sollen, werden keine Straßenbaubeiträge nach KAG erhoben. Ausgenommen sind Bereiche der Grundstückszufahrten und –Zugänge außerhalb des zu sanierenden Gehweges. Die hier anfallenden tatsächlichen Kosten sind durch die Eigentümer, Erb-bauberechtigten oder Nutzer der jeweilig, erschlossenen Grundstücke zu 100 % Prozent zu tragen (§3 Abs. 2 der Satzungen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen).
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