Geplanter Wohnpark in Grebs
Zu Gerüchten, die derzeit in einem offenen Brief zum geplanten Wohnpark „Im Wiesengrund“ in Umlauf gebracht werden, teilt die Gemeinde mit, dass für das vorgesehene Gebiet ein rechtsgültiger Bebauungsplan besteht.
Der Plan ermöglicht die Bebauung mit Einzelhäusern und Doppelhäusern in offener Bauweise (Gebäude mit max. 50 m Gesamtlänge). Derzeit werden keine Anhaltspunkte gesehen, dass bei der Umsetzung des Bauvorhabens durch die Projektverantwortlichen vom Bebauungsplan abgewichen wird.
Wegen sogenannter Torflinsen, die durch diverse Bohrungen und Voruntersuchungen nachgewiesen wurden, werden insbesondere die Neubauten und die Straßen auf Pfählen gegründet, was bautechnisch kein Problem darstellen dürfte.
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die zuständigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Deren Stellungnahmen, insbesondere die des Landkreises und des Landesumweltamtes, flossen in die Planung ein.
Vorgestellt wurde das aktuelle Bauvorhaben erstmals bei einer Einwohnerversammlung am 14.9.2020. Es folgten bis 12.12.2022 zehn öffentliche Ortsbeiratssitzungen, bei denen die Baumaßnahme – sofern es neue Informationen gab – besprochen wurde.
Die Baugenehmigung für das erste Musterhaus mit sechs Wohn- und Gewerbeeinheiten gegenüber der Seniorenresidenz erteilte die Bauaufsicht des Landkreises. Mit dem Bau wurde begonnen. Bis März soll der Rohbau fertiggestellt sein. Mit Fertigstellung des Musterhauses soll auch die Vermarktung der geplanten Eigentums- und Mietwohnungen offiziell starten.
Im nächsten Abschnitt sollen im OT Grebs weitere 88 Wohn- und Gewerbeeinheiten in Modulbauweise entstehen, die als Niedrigenergiehäuser über Luftwärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen beheizt werden und für die derzeit ein Baugenehmigungsverfahren läuft. Hier sollen einmal ca. 300 Menschen leben. Angesiedelt werden soll nur „stilles Gewerbe“ ohne nennenswerten Publikumsverkehr wie z.B. Architekten und Versicherungsunternehmen.
Vor Beginn des nächsten Bauabschnittes ist zwischen Gemeinde und Investor ein städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Erschließung innerhalb des Plangebietes, (u.a. zum Neubau der Stichstraßen, zur Regelung der Entwässerung und zur Neuverlegung der Medien) zu schließen.
Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, weil die baurechtlichen Voraussetzungen und ein entsprechender Bedarf an Wohnungen bestehen.
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