Statement zur neuen Kitabeitragssatzung
Die Gemeinde bedauert den Tippfehler zur neuen Kita-Beitragssatzung, die am 1.1.2023 in Kraft tritt, der zeigt, dass auch in der Verwaltung Menschen arbeiten, den Fehler unterlaufen können. Gemeint sind natürlich Jahreseinkommen. Korrekturen im Amtsblatt werden erfolgen, online ist es bereits erfolgt. Die Satzung ist gemeinsam mit Elternvertreter*innen, Gemeindevertretern und der Verwaltung erarbeitet worden.
Das Kitagesetz des Landes Brandenburg sieht ab 1. Januar 2023 weitere Entlastungen vor. Leider sind diese erst letzten Freitag im Landtag beschlossen worden, sodass diese Änderung noch nicht in die kommunalen Satzungen aufgenommen werden konnten, aber diese Änderungen in der Folge Berücksichtigung finden.
Neu ist, dass Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro beitragsfrei gestellt sowie Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro anteilig entlastet werden.
Nach wie vor gilt: beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
• Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
• Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
• einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten sowie
• Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.
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