Brandenburg verlängert Maskenpflicht im ÖPNV bis 11. Januar
Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird unverändert um weitere drei Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 11. Januar 2023. Das hat das Kabinett heute beschlossen.
In Brandenburg gilt damit weiterhin eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
Zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen Kritischen Infrastrukturen gelten per Infektionsschutzgesetz (§ 28b Absatz 1) zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen. Für betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen besteht keine Maskenpflicht in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, besonders jetzt, in der kalten Jahreszeit, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften. Und bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden. Wer krank ist, bleibt zuhause.
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