Corona-Infektionsschutzverordnung verlängert
Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 24. November 2022 verlängert. Das hat das Landes-Kabinett beschlossen.
Damit gilt in Brandenburg weiterhin zum Beispiel eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Per Infektionsschutzgesetz gelten zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen weiterhin in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen.
Maßgeblich für die Beurteilung der pandemischen Lage sind der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten (unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung), die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) sowie die Zahl der COVID-19-Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Für die Sieben-Tage-Inzidenz gibt es keine Festlegung eines Schwellenwertes mehr, da die SARS-CoV-2-Varianten unterschiedliche Krankheitslasten hervorrufen.
Die landesweite Sieben-7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt aktuell bei 17,42 und überschreitet damit seit dem 6. Oktober 2022 deutlich den Alarmwert von über 10 durchgängig (Corona-Ampel: Rot).
Der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten liegt entsprechend den Meldungen der Brandenburger Krankenhäuser landesweit aktuell bei 18,34 Prozent (Corona-Ampel: Grün / größer 15 Prozent, Vorwoche: 18,67).
Aktuell werden 947 Personen mit einer bestätigten COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt (Schwellenwert zur Lagebewertung: 1.000 Behandlungsfälle). Vor vier Wochen waren es 375 und vor zwei Wochen 753 Personen, die mit Corona stationär versorgt werden mussten.
Im Land Brandenburg sind 1.727.116 Menschen grundimmunisiert (Impfquote grundimmunisiert: 68,1 Prozent / bundesweit: 76,3 Prozent). 1.410.260 Menschen haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten (Impfquote erste Auffrischungsimpfung: 55,6 Prozent / bundesweit: 62,3 Prozent). 207.825 Menschen erhielten bereits eine zweite Auffrischungsimpfung (Impfquote zweite Auffrischungsimpfung: 8,2 Prozent / bundesweit: 11,5 Prozent).
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