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1. Schulwoche nach den Sommerferien ist Schutzwoche

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 12. September. Das hat das Kabinett in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Damit gelten im Land Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Neu aufgenommen in die Corona-Verordnung ist eine "Schutzwoche" in Schulen.

 

In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien müssen in allen Schulen alle nicht-immunisierten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am 22., 24. und 26. August 2022 einen Corona-Selbsttest durchführen. Diese dreimalige Testpflicht gilt auch für das sonstige Schulpersonal, für das physische Kontakte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrkräften nicht ausgeschlossen werden können. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen.

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Do, 11. August 2022

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