Information zur Reform der Grundsteuer
Mit dem Grundsteuerreformgesetz vom 26.11.2019 wird eine Neuregelung zur Bewertung von Grundstücken geschaffen, die auch das Land Brandenburg ab dem 01.01.2025 zur Anwendung bringen wird. Das derzeitige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt erhalten, jedoch erfolgt eine Neubewertung der Grundstücke.
Dazu wird jeder Grundstückseigentümer im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt angeschrieben und aufgefordert eine Grundsteuerwerterklärung gegenüber dem Finanzamt einzureichen.
Die Übermittlung der Daten für die Grundsteuerwerterklärung ist auf elektronischem Weg (www.Elster.de, Mein Elster) vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 vorzunehmen.
Die Daten sind nicht an die Gemeinde Kloster Lehnin zu übermitteln.
Notwendige Daten für die Grundsteuerwerterklärung sind auf dem Schreiben des Finanzamtes „Information zur Grundsteuerreform“ enthalten. Weitere Daten können Sie auf der Webseite des Landes Brandenburg unter grundsteuer.brandenburg.de abrufen.
Für Fragen steht Ihnen auch ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung und die Grundsteuer-Hotline 0331/20060020.
Zusätzlich bietet das Finanzamt Brandenburg Informationsveranstaltungen in
- Beelitz (27.06.2022, Tiedemannsaal, Clara-Zetkin-Straße 17, 14547 Beelitz)
- Bad Belzig (29.06.2022, Sport- und Mehrzweckhalle „Albert-Baur“, Weitzgunder Weg 1A, 14806 Bad Belzig) an.
Bitte beachten Sie, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides die bisherigen Grundsteuerbescheide der Gemeinde Kloster Lehnin weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Das betrifft auch die in den Grundsteuerbescheiden angegebenen Zahlungen/Zahlungstermine.
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