Umsatzsteuerliche Behandlung von Wasserhausanschlüssen
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.10.2008 unterliegt das Legen eines Wasser-
hausanschlusses als Bestandteil der Wasserlieferung dem ermäßigten Steuersatz von 7%.
Vorstehendes gilt auch für entsprechende Anschlüsse im Bereich der Verbände, die in den Jahren 2000 - 2008 neue Wasserhausanschlüsse in den Ortsteilen von Kloster Lehnin fertigten.
Die Verbände (bspw. WAZV Werder) werden im Laufe des Jahres mit betroffenen Haushalten in Verbindung treten, um eine Entscheidung über den Ausgleich der Differenz
zwischen 7% und 16 bzw. 19% herbeizuführen.
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