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Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Energiepreise

Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürger*innen zu einer Belastung geworden. Die Bundesregierung unternimmt alles, um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen aus Russland schnellstmöglich zu beenden, die Umstellung auf klimafreundliche Energieträger voranzubringen und die Energie-Versorgungssicherheit sicherzustellen.

 

Biomasse soll künftig stärker für Methanisierung und Einspeisung ins Gasnetz genutzt werden. Der Gasverbrauch in der Stromerzeugung soll kurzfristig reduziert werden, indem die Kohlekraftwerke länger in der Sicherheitsbereitschaft gehalten werden. In diesem Rahmen kann die Stilllegung von Kohlekraftwerken nach Überprüfung durch die Bundesnetzagentur bis auf weiteres ausgesetzt werden.

 

Die Bundesregierung plant die gesetzliche Festschreibung, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Eigentümer*innen von Immobilien, die ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen gegen moderne austauschen, können mit Förderung rechnen. 

 

Die Bundesregierung plant zur Senkung der Stromkosten die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 sowie eine Anhebung des Arbeitnehmerpausch-Betrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, des Heizkostenzuschusses und zahlreiche weitere Maßnahmen.

 

Vorgesehen ist auch die Einführung einer Energiepreispauschale: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

 

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien wird für jedes Kind, ergänzend zum Kindergeld, ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkasse ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

 

Befristet für drei Monate wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe abgesenkt. Für 90 Tage wird für den Öffentlichen Personennahverkehr ein Ticket für 9 Euro/Monat eingeführt. 

 

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Veröffentlichung

Mo, 28. März 2022

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