Bannerbild | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur Startseite
 

Öffnungen in drei Schritten: Kabinett beschließt Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 23. Februar in Kraft und gilt bis 19. März.

 

Ab 23. Februar gilt u.a.: Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene, 2G in der Gastronomie, 3G bei körpernahen Dienstleistungen. Für Versammlungen/Demonstrationen gibt es keine speziellen Regelungen mehr (nur das allgemeine Abstandsgebot muss beachtet werden). Großveranstaltungen sind mit Auflagen wieder mit mehr als 1.000 Teilnehmenden möglich. Für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter entfallen die bisherigen Personenobergrenzen. Für Gedenkstätten, Museen, Freizeitparks, Tierparks, Zoos gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Volksfeste können wieder stattfinden (2G drinnen, 3G draußen).

 

Ab 4. März gilt u.a.: 3G-Regel für Gaststätten, Hotels, Spaß- und Freizeitbäder sowie Innen-Spielplätze, 3G für Indoor-Sport. Für alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und Volksfeste sowie für Theater, Konzerthäuser und Kinos gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht (drinnen).

 

Ab 20. März sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wie zum Beispiel die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen weiter gelten.

 

In Brandenburg lag die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz am 22.02.22 bei 1.616.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 23. Februar 2022

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund