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Befüllte Gelbe Säcke gehören nicht in die Gelbe Tonne

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gelbe Tonne zur Sammlung von Leichtverpackungen. Der Gelbe Sack hat nach 30 Jahren ausgedient. In die Gelbe Tonne gehören ausschließlich gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundstoff und Naturmaterialien. Die Verpackungen sollen restentleert, müssen aber nicht gespült sein.

 

Laut Auskunft der Fa. REMONDIS wird durch die Fa. C-trace seit dem 1. Februar mit der Nachlieferung von Gelben Tonnen an die Haushalte begonnen, die bisher keinen Behälter erhalten haben. Diese Aktion soll bis Ende Februar abgeschlossen sein.

 

Schon jetzt gehen bei der Fa. REMONDIS Anträge zur Aufstellung einer zweiten Gelben Tonne für Einzelhaushalte ein. Begründet wird dies damit, dass das Volumen von 240 l nicht ausreichend sei, um alle Verpackungen im Leerungszeitraum zu sammeln. Auf den Entsorgungstouren hat die Fa. REMONDIS jedoch die Erfahrung gemacht, dass die zur Leerung bereitgestellten Tonnen randvoll mit Gelben Säcken befüllt sind. Dies ist nicht zulässig. Bei der Nutzung von Säcken wird das Füllvolumen der Tonnen deutlich reduziert. Nach Aussage der Dualen Systeme können die Leichtverpackungen auch „nachgedrückt“ werden, so dass der Inhalt von ca. 4-6 Gelben Säcken in eine 240 l Tonne passen.

 

Außerdem ist mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die erste Stufe der sogenannten “erweiterten Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen“ in Kraft getreten. Alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen unterliegen zukünftig der Pfandpflicht! Für Getränke wie Fruchtsäfte wird jetzt ein Pfand erhoben- das war bisher nicht der Fall. Mit der Pfandpflicht soll die Sammlung, Sortierung und Verwertung solcher Verpackungen gesteigert und ihre Entsorgung in der Umwelt reduziert werden. Diese neue Regelung dürfte die Menge der anfallenden Verpackungen für die Gelbe Tonne weiter reduzieren.

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Veröffentlichung

Di, 08. Februar 2022

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