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Visumfreies Reisen in die USA ab dem 12. Januar 2009

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen, wenn Sie vorhaben, als deutscher Staatsangehöriger in die USA zu reisen:

 

Das US „Department of Homeland Security" hat mitgeteilt, dass ab dem 12. Januar 2009 alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver" Programms (VWP), also auch Deutsche, vor einer beabsichtigten visumfreien Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA  (auch Transit) zwingend via Internet unter

 

https://esta.cbp.dhs.gov/

 

eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-) einholen müssen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Erlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization" beantragt werden:

 

  • - Wechsel des Reisepasses
  • - Änderung des Namens
  • - Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • - Wechsel des Geschlechts
  • - Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA - Antragsformular gestellten mit ja oder nein beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA - Webseite)

 

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen des Visumverfahrens werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen  Einreiseerlaubnis mitgeteilt.

 

Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

 

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

 

Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite

http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/

in englischer Sprache oder bei der nächsten US-Auslandsvertretung.

 

Für dienstliche Reisen in die USA unter Nutzung eines Dienst- oder Diplomatenpasses gelten die beschriebenen Änderungen nicht, da für solche Reisen weiterhin Visumpflicht besteht.

ESTA gilt auch nicht für Einreisen in die USA auf dem Landweg aus Mexiko oder Kanada.

 

Haftungsausschluss: Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

                                                                                                                                                          (Verf.: AA, Referat 200)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 21. Januar 2009

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