Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Landesregierung verschärft Coronaregeln

Die Landesregierung wird voraussichtlich am kommenden Dienstag eine aktualisierte Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschließen. Sie soll am 15. Dezember in Kraft treten. Mit der Änderung der Verordnung sollen neue bundesrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, die für Freitag erwartet werden. Grundlage soll auch die Feststellung „einer konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID-2019 im Land Brandenburg durch den Landtag sein.  Besorgniserregend sei die Situation auf den Intensivstationen.

 

Die aktualisierte Verordnung wird den weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte durch die 2G-Regel z. B. für Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung bestätigen. Es gelten jedoch die bekannten Ausnahmen wie z. B. für Lebensmittel, Apotheken und auch Baumärkte. Die 2G-Regel wird auch weiterhin z. B. für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater gelten.

 

Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Für nicht-immunisierte Personen sollen künftig folgende Kontaktbeschränkungen gelten: Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen nicht ausschließlich immunisierte Personen teilnehmen, sollen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig sein. Kinder bis einschließlich 12 sollen davon ausgenommen werden. Wenn an der Zusammenkunft ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sollen künftig folgende Obergrenzen gelten: 50 Teilnehmende innen und 200 in Außenbereichen.

- Für Versammlungen im Freien sind künftig Auflagen vorgesehen: Die Teilnehmendenzahl soll auf 500 begrenzt werden. Ab einer kommunalen 7-Tage-Inzidenz von 350 und einer landesweiten Auslastung der Intensivbetten von mindestens zehn Prozent soll eine Begrenzung auf höchstens 200 Personen erfolgen. Im Einzelfall sollen Ausnahmen möglich sein, sofern dies aus infektionsepidemiologischer Sicht vertretbar ist.

- sofern der Landtag die pandemische Lage feststellen sollte, ist vorgesehen, eine generelle Schließung von Clubs und Diskotheken anzuordnen.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Es bleibt dabei: Diese Schritte sind nur notwendig, weil die Impfquote noch deutlich zu gering ist. Erfreulicherweise ändert sich das derzeit, denn immer mehr Brandenburger*innen lassen sich impfen: Zum ersten Mal oder zweiten Mal und zum Boostern. In den letzten sieben Tagen haben wir mehr als 167.000 Impfungen gegen das Coronavirus geschafft. Das freut mich. Mein Dank an alle, die sich für die Impfung entschieden haben und vor allem an alle, die jetzt so tatkräftig bei unserer Impfkampagne mitmachen. Nur so kommen wir raus aus dem dunklen Wintertal."

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 08. Dezember 2021

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund