Geflügelpest weiter auf dem Vormarsch
Erstmals in diesem Herbst wurde der Geflügelpesterreger H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei einem Wildvogel in Brandenburg festgestellt. In Ketzin im Landkreis Havelland wurde das Virus bei einer verendeten Zwerggans nachgewiesen.
Im Land Brandenburg war der Erreger vor zwei Wochen in zwei Geflügelbeständen im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen worden. Wegen des erneuten Fundes ruft das Verbraucherschutzministerium zu höchster Wachsamkeit und Vorsicht auf. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers ist hoch. Zur Minimierung des Risikos weiterer Einträge in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen sind alle Geflügelhalter*innen aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.
Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen.
Das Ministerium weist auf die Pflicht aller Geflügelhalter*innen zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin.
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