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Straßenreinigungspflicht der Anlieger

Neben dem gemeindlichen Winterdienst gibt es aufgrund der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin vom 16.03.2004 die Pflicht eines jeden Grundstückseigentümers Straßen, Gehwege, Gassen und Grünstreifen vor dem Grundstück zu reinigen. In dieser Jahreszeit gilt diese Verpflichtung natürlich insbesondere dem Freihalten der Flächen von Eis und Schnee.

 

Nochmals wird auch darauf hingewiesen, dass es nicht statthaft ist, den Schnee beispielsweise von den Gehwegen auf die Straßen zu fegen.

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mo, 05. Januar 2009

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