Badestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur Startseite
 

Straßenreinigungspflicht der Anlieger

Neben dem gemeindlichen Winterdienst gibt es aufgrund der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin vom 16.03.2004 die Pflicht eines jeden Grundstückseigentümers Straßen, Gehwege, Gassen und Grünstreifen vor dem Grundstück zu reinigen. In dieser Jahreszeit gilt diese Verpflichtung natürlich insbesondere dem Freihalten der Flächen von Eis und Schnee.

 

Nochmals wird auch darauf hingewiesen, dass es nicht statthaft ist, den Schnee beispielsweise von den Gehwegen auf die Straßen zu fegen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mo, 05. Januar 2009

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund