Winterdienst in der Gemeinde Kloster Lehnin 2009
Seit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 26.10.2006 nach vorausgegangener Anhörung der 14 Ortsbeiräte gelten folgende Festlegungen:
Einstufung der Straßen in Dringlichkeitsstufen:
Dringlichkeitsstufe W1
Hierzu gehören das Hauptverkehrsstraßennetz (Ortsdurchfahrten), Straßen mit Bedienung durch öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie wichtige Zufahrtsstraßen zu Schulen, Kitas, Feuerwehren und des weiteren besonders starke Steigungen/Gefahrenstellen.
- hier wird mit Ende des Schneefalls (in der Regel Schneehöhen ab 5 cm) geräumt und abgestreut,
- bei Glätte erfolgt eine wiederkehrende Abstreuung mit Sand bzw. mit Granulat,
- in Gefahrenbereichen wie Kreuzungen oder starken Steigungen kann bei Bedarf mit Salz gestreut werden,
- in den Ortsdurchfahrten, bei denen der Winterdienst durch den Kreis- und Landesstraßenbetrieb erfolgt, wird erfahrungsgemäß bei Glätte immer mit Salz abgestreut
Die Straßen, welche von der Verwaltung mit W1 eingestuft wurden, werden grundsätzlich als erste vom Schnee geräumt und abgestreut.
Dringlichkeitsstufe W2
Hierzu gehören Anlieger- und Wohnstraßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen sowie Sammelstraßen.
- nach dem Räumen der Straßen mit der Dringlichkeitsstufe W1, erfolgt die Räumung und Abstreuung der Straßen mit der Dringlichkeitsstufe W2 (in der Regel bei Schneehöhen ab 5 cm)
- bei Glätte erfolgt eine Abstreuung in Gefahrenbereichen wie Kreuzungen und Steigungen mit Sand bzw. Granulat
Dringlichkeitsstufe W3
Hierzu gehören Anlieger- und Wohnstraßen mit einem sehr geringen Verkehrsaufkommen sowie Nebenstraßen.
- nach dem Räumen und Abstreuen der Straßen mit der Dringlichkeitsstufe W1 und W2 erfolgt eine Räumung (in der Regel bei Schneehöhen ab 10 cm) der Straßen mit der Dringlichkeitsstufe W3
- in den Gefahrenbereichen wie Kreuzungen und Steigungen wird, falls notwendig, einmal in der Wochen gestreut
- bei Glatteis wird in den Gefahrenbereichen (Kreuzungen/Steigungen), falls notwendig, mehrmals in der Woche mit Sand abgestreut
Bei den Straßen der Dringlichkeitsstufe W3 wird nur geräumt, wenn die Schneedecke mindestens 10 cm hoch ist. Somit kann es durchaus der Fall sein, dass man diese Straßen nur einmal in der Woche schieben muss und nicht bei jedem Winterdiensteinsatz. Abgestreut werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe W3 nur bei Glättebildung z.B. bei Glatteisbildung, Blitzeis, festgefahrenem Schnee und an neuralgischen Punkten wie Kreuzungen. Der Streubereich an Kreuzungen ist so zu wählen, dass ein Fahrzeug gefahrlos anhalten kann. (ca. 25 m vor der Kreuzung)
Die Ortsdurchfahrten werden im Auftrag und auf Rechnung der Gemeinde Kloster Lehnin vom Kreis- bzw. Landesstraßenbetrieb mit Winterdienstleistungen versehen.
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