Landkreis Potsdam-Mittelmark schränkt Entnahme von Wasser aus Gewässern ein
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung ein. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis. Untersagt wird die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zum Zweck der Bewässerung und des Viehtränkens. Die Verfügung gilt vom 08. Juli 2021 bis zunächst zum 30.10.2021.
Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Winterfestmachung bei den Ruderern am 16.11.2024
Sa, 16. November 2024
Eröffnung der 55. Session des LCV
Fr, 15. November 2024