Testpflicht ab heute gelockert
Wegen Corona-Inzidenzen unter 20 (Heute liegt die Inzidenz bei 3,7) für mindestens fünf Tage hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Bedingungen für den Besuch von (gewerblichen) Einrichtungen einen Testnachweis vorlegen zu müssen, gelockert.
Dies sieht die am 15.06.21 in Kraft gesetzte neue Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) im § 5 Abs. 3 vor.
Allerdings gilt die Befreiung von der Vorlage eines Testnachweises für folgende Fälle nicht:
- § 11 Abs. 3: Erbringen sexueller Dienstleistungen;
- § 20: Tanzen in geschlossenen Räumen;
- § 21: Besuch von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, diesen gleichgestellte Wohnformen;
- § 22: Zutritt zu Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, soweit die Vorlage eines Testnachweises gefordert wird;
- § 16 Abs. 1: Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen.
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