Gaststätten haben wieder auf - unter Auflagen
Die Außengastronomie darf wegen stabiler Inzidenz von unter 100 seit einigen Tagen wieder öffnen.
Allerdings unter Auflagen:
- Gäste haben nur mit einem gebuchten Termin und einem negativen Corona-Test Zutritt. Die Terminbuchung kann auch direkt am Eingang erfolgen.
- Der Negativtest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Er kann beispielsweise auch als Laientest vom Gast beim Gastronom selbst unter dessen Aufsicht/Nachprüfung erfolgen.
- Für die Kontaktnachverfolgung sind die Daten der Gäste zu erfassen.
- Nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten dürfen an einem Tisch sitzen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische muss eingehalten werden.
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