Landkreis lockert Corona-Maßnahmen
Aufgrund der unter 100 gesunkenen Inzidenzwerte des Landkreises am 10. bis 12. Tage der am 26.3.2021 bekannt gemachten vierzehntätigen Einschränkungen gemäß § 26 der 7. EindV, sind diese am Samstag, 10.4.2021, nach 24:00 Uhr wieder aufgehoben. Das betrifft die §§ 4, 7, 8, 12, 23!
Ab dem 11.4.2021, 0:00 Uhr, gelten wieder § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 (gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum), § 7 Absatz 1 Halbsatz 1 (Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter), § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 (Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften), § 8 Absatz 1 (Betreibung von Verkaufsstellen des Einzelhandels auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes), § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 (Individualsport), § 23 Absatz 1 (Öffnung von Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts).
Die übrigen Regelungen der 7. Eindämmungsverordnung gelten unverändert weiter.
Rein vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Einschränkungen des § 26 Abs. 2 der 7. Eindämmungsverordnung automatisch in Kraft treten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von 100 wieder überschritten wird.
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