Hund biss Kinder – jetzt ist er im Tierheim
Vertreter von Ordnungsamt, Polizei, Veterinäramt und der Tierrettung Potsdam haben heute einen fünf Jahre alten Hund aus einem Mehrfamilienhaus im Ortsteil Lehnin sichergestellt und in ein Tierheim verbracht. Das Tier hatte innerhalb eines Monats zwei Kinder gebissen.
Nach dem ersten Vorfall war vom Ordnungsamt Maulkorb- sowie Leinenzwang außerhalb des befriedeten Besitztums angeordnet worden. Bedauerlicherweise missachteten die Halter die Anordnung.
Für den Hund wird jetzt ein Rassegutachten erstellt. Sollte sich herausstellen, dass die Rasse im Land Brandenburg verboten ist (siehe § 8 Abs. 2 Hundehalterverordnung), darf das Tier nicht zu seiner Familie zurück, sondern wird nach einem Wesenstest ggf. an neue Halter außerhalb vom Land Brandenburg vermittelt.
Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob sein Tier beißt, sollte im öffentlichen Raum einen Maulkorb verwenden. Darüber hinaus hat jeder Hund in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmittels einen Maulkorb zu tragen.
Allgemeiner Leinenzwang herrscht z.B. bei jeglichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Sport- sowie Campingplätzen, als auch in Mehrfamilienhäusern auf Zuwegungen und in Treppenhäusern (siehe § 3 Abs. 1 Hundehalterverordnung).
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