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Landesregierung passt Corona-Verordnung an: Steigende Werte erfordern zusätzliche Maßnahmen

Die Corona-Infektionszahlen steigen auch in Brandenburg deutlich. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 145,54, in Potsdam-Mittelmark bei 113,60.  Deshalb hat die Landesregierung gestern eine zweite Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen und die Regeln verschärft. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 18. April.

 

Die wichtigsten Punkte der Eindämmungsverordnung sind:

 

Für Kreise und kreisfreie Städte gilt weiterhin eine Notbremse ab Überschreiten des 100er-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

 

Diese wird durch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung ergänzt. Die Ausgangsbeschränkung gilt im Zeitraum von Donnerstag (1. April) bis Montag (5. April). Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages. Ausnahmen gibt es nur für triftige Gründe.

 

Vom 1. April bis Ostermontag 24.00 Uhr gilt: Unabhängig von den 7-Tage-Inzidenzen sind private Zusammenkünfte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass alle Beschäftigte mindestens an einem Tag pro Woche einen Corona-Test (Schnell- oder Selbsttest) absolvieren können.

 

Wenn Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden müssen, ist das nun auch in elektronischer Form per Smartphone-App möglich (z. B. Luca-App.)

 

In Pflegeeinrichtungen gilt künftig keine Personengrenze für Besuche sofern mindestens 75 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner seit mindestens zwei Wochen den vollen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben, die Beschäftigten die Möglichkeit zur Impfung hatten und in der Einrichtung aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegt.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir müssen verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird. Deshalb ist nicht von Lockerung zu reden. Nein, wir müssen die Regeln zur Eindämmung sogar verschärfen. Experten sagen uns, dass das Infektionsgeschehen vor allem im privaten Bereich und im Arbeitsumfeld seinen Ursprung hat. Dementsprechend haben wir die Eindämmungsverordnung aktualisiert. Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen über die Ostertage. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben wir uns dazu entschlossen, den Start der Modellprojekte vorerst zu verschieben."

 

 

 

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Veröffentlichung

Mi, 31. März 2021

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